Das NIE-Nummer-Antragsformular für Spanien beim Anwalt online bestellen, können Sie gleich hier in etwa 5 Minuten vornehmen. Wegen einer Gesetzesänderung müssen das NIE-Nummer-Antragsformular aber höchstpersönlich mit gültigen Personalausweis oder Reisepaß einreichen
Wenn Sie spanisch sprechen und die NIE-Nummer möglichst schnell benötigen, beantragen Sie die NIE-Nummer am besten p e r s ö n l i c h bei der Ausländerbehörde, die für die Gemeinde zuständig ist, in der Sie eine Immobilie, Firma oder Gesellschaftsbeteiligung kaufen oder verkaufen möchten.
Wenn Sie kein spanisch sprechen, und Sie es eilig haben, füllen wir für Sie die NIE-Nummern-Antragsformular nach Ihren Angaben aus, damit Sie es dann ebenfalls p e r s ö n l i c h bei der örtlichen Ausländerbehörde einreichen.
Die NIE-Nummer können Sie auch beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 3 bis 6 Monaten. Wegen der Gesetzesänderung ist mit einem Massenandrang bei den spanischen Konsulaten zu rechnen. Die Bearbeitungsdauer kann daher noch länger dauern.
Wer bekommt eine NIE-Nummer?
Eine NIE-Nummer für Spanien, die sogenannte Número de Identidad de Extranjeros oder N.I.E. bekommen EU-Bürger, Schweizer, Liechtensteiner, Andorraner und Norweger oder Ehepartner oder Kind dieser Nationalitäten.
Kein Spanisch?
Wenn Sie kein Spanisch sprechen, füllen wir für Sie das NIE-Nummern-Antragsformular aus. Hierzu benötigen wir bzw. das spanische Innenministerium aller persönliche Angaben, damit Sie die NIE-Nummer überhaupt erteilt bekommen. Weitere Infos unter:
NIE-Nummer online ausfüllen.
Wer ich bin?
Mein Name ist Rainer Wiesehahn. Ich bin seit 1994 als Rechtsanwalt tätig, spreche deutsch als Muttersprache, und Sie können sich mit mir auch auf englisch, spanisch, französisch, katalanisch und portugiesisch in Verbindung setzen.
Wer benötigt eine N.I.E. (Número de Identidad de Extranjeros) ?
Die NIE-Nummer für Spanien muß jeder EU-Bürger haben, der irgendwelche Rechtsgeschäfte in Spanien vornehmen möchte. Die NIE-Nummer benötigen Sie in folgenden Fällen:

- wenn Sie nach Spanien auswandern möchten,
- wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen möchten,
- wenn Sie in Spanien eine Firma gründen möchten,
- wenn Sie in Spanien länger als 3 Monate leben oder arbeiten möchten,
- wenn Sie ein spanisches Bankkonto eröffnen möchten,
- wenn Sie sich beim spanischen Arbeitsamt (INEM) als Arbeitssuchender registrieren lassen möchten
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