NIE-Nummer online beantragen:
Die NIE-Nummer müssen Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und auch persönlich erscheinend bei der NIE-Behörde abholen. Wegen der vielen Mißbrauchsfälle bei der Beantragung der N.I.E. lehnen die spanischen Ausländergesetze es ab, dass die NIE-Nummer online bei der spanischen Behörde beantragt wird. Lediglich der amtliche Vordruck für die Beantragung der NIE-Nummer kann online heruntergeladen werden.
Bei der Beantragung und Abholung der NIE-Nummer müssen Sie persönlich anwesend sein. Die spanische Ausländerbehörde verschickt die NIE-Nummer nicht per Post dem Antragsteller oder dessen Vertreter zu.
Wenn Sie keine Zeit haben, die NIE-Nummer persönlich zu beantragen und abzuholen, können Sie auch einen Anwalt, Notar oder sonstige Person Ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die NIE-Nummer für Sie zu beantragen und abzuholen. Auch Ihr Vertreter kann Ihre NIE-Nummer nicht schriftlich beantragen sondern muß gleichfalls mit einer Vertetungsvollmacht und beglaubigten und apostillierten Kopie Ihres Personalausweises bei der spanischen Ausländerbehörde persönlich vorsprechen.
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